Baumfällungen sind rechtlich vom Standort, der Baumart, dem Zustand des Baumes und den örtlichen Vorgaben abhängig. Die häufig genannte Fällzeit vom 1. Oktober bis 28. Februar gilt nicht pauschal für jeden Baum. In Privatgärten oder auch in Waldgebieten können Baumfällungen unter bestimmten Voraussetzungen ganzjährig zulässig sein. Ist die Stand- oder Bruchsicherheit eines Baumes nicht mehr gegeben, kann eine Fällung in der Regel ebenfallsganzjährig erforderlich sein.
Da Bäume als Brut- und Nistplätze genutzt werden, sind die naturschutzrechtlichen Vorgaben stets zu beachten. Wir beraten Sie gerne, prüfen die Situation vor Ort und kümmern uns bei Bedarf um die notwendigen Behördengänge und Genehmigungen.
Der ideale Zeitpunkt hängt von Baumart und Ziel der Maßnahme ab. Viele Pflegemaßnahmen können ganzjährig durchgeführt werden. Gerne beraten wir Sie individuell.
Nicht immer.
Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt von der jeweiligen Gemeinde und den örtlichen Vorschriften ab. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Antragstellung
Grundsätzlich ist der Eigentümer eines Baumes dafür verantwortlich, dass von diesem keine Gefahr für Menschen, Gebäude oder Fahrzeuge ausgeht. Wird die notwendige Kontrolle und Pflege vernachlässigt und entsteht dadurch ein Schaden, kann der Eigentümer haftbar gemacht werden.
Regelmäßige Baumkontrollen sind daher ein wichtiger Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht. Wir prüfen Ihre Bäume fachgerecht, dokumentieren den Zustand und empfehlen notwendige Maßnahmen, damit Risiken frühzeitig erkannt und Schäden vermieden werden.
Wie häufig ein Baum kontrolliert werden sollte, hängt von Alter, Baumart, Standort und Zustand des Baumes ab. Insbesondere an Straßen, Wegen, Parkplätzen, Spielplätzen und Grundstücksgrenzen sind regelmäßige Kontrollen wichtig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Die Kontrollintervalle liegen in der Praxis häufig zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Nach Stürmen, außergewöhnlichen Wetterereignissen oder bei erkennbaren Schäden kann jedoch auch eine zusätzliche Kontrolle erforderlich sein.
Ein Baumkataster dient der systematischen Erfassung, Dokumentation und Verwaltung von Bäumen. Es schafft Transparenz, erhöht die Verkehrssicherheit und hilft dabei, den eigenen Baumbestand jederzeit im Blick zu behalten.
Wir erstellen für unsere Kunden vollumfängliche Baumkataster für Einzelgrundstücke, Wohnanlagen, Stiftungen, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber. Ein gepflegtes Baumkataster dokumentiert durchgeführte Kontrollen und Maßnahmen nachvollziehbar und kann im Schadensfall helfen, unnötige Auseinandersetzungen mit Versicherungen zu vermeiden.
Darüber hinaus unterstützt ein professionelles Baumkataster dabei, notwendige Maßnahmen frühzeitig zu erkennen, die Verkehrssicherheit dauerhaft sicherzustellen und Haftungsrisik enerheblich zu reduzieren.
Die Kosten hängen von Anzahl, Größe und Standort der Bäume ab. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
( diese Antwort auch auf folgende Frage anwenden: Was kostet es, einen Baum fällen zu lassen? - wegen seo)
Die Kosten einer Baumfällung hängen von vielen Faktoren ab. Entscheidend sind unter anderem die Größe des Baumes, die Zugänglichkeit des Standorts, die Nähe zu Gebäuden, Straßen oder Leitungen sowie der technische Aufwand der Fällung.
Kleinere und unkomplizierte Baumfällungen können durchaus deutlich unter 500 Euro liegen. Je nach Größe des Baumes, den örtlichen Gegebenheiten und dem erforderlichen Aufwand können die Kosten jedoch auch deutlich darüber liegen. Insbesondere bei beengten Platzverhältnissen oder wenn Seilklettertechnik, Kräne oder Hubarbeitsbühnen erforderlich sind, steigt der Aufwand entsprechend.
Nach einer Besichtigung vor Ort können wir den Aufwand zuverlässig einschätzen und erstellen Ihnen ein transparentes und unverbindlich.
Wir lieben Habitatbäume. Sie sind in der Regel besser als jedes Insektenhotel und schaffen auf ganz natürliche Weise wertvollen Lebensraum für zahlreiche Tierarten. Das Wort Habitat bedeutet Lebensraum. In alten Baumstämmen und abgestorbenen Baumteilen leben unzählige Arten – von Kleinstlebewesen und Insekten bis hin zu Spechten, Eulen und vielen weiteren Tieren.
Habitatbäume sind ein wichtiger Bestandteil moderner und naturnaher Baumpflege. Sie fördern die Artenvielfalt und tragen dazu bei, unser Ökosystem langfristig zu stabilisieren. Wo immer es möglich ist, lassen wir geeignete Stämme und Baumteile stehen und überlassen sie der Natur. In Bereichen, in denen die Verkehrssicherheit gewährleistet werden muss, sollten solche Bäume jedoch fachgerecht beurteilt und gegebenenfalls entfernt werden.
Kronensicherungen stabilisieren geschwächte Kronenteile und können dazu beitragen, wertvolle Bäume langfristig zu erhalten.
Überhängende Äste und eingewachsene Wurzeln unterliegen dem Nachbarschaftsrecht. Bevor Maßnahmen durchgeführt werden, sollten die gesetzlichen Regelungen geprüft und vor allem das Gespräch mit dem Nachbarn gesucht werden.
In vielen Fällen lassen sich Konflikte durch eine sachliche und fachkundige Beratung frühzeitig lösen. Wenn Sie Unterstützung bei der Kommunikation wünschen, stehen wir Ihnen gerne als neutraler Ansprechpartner zur Seite. Oft hilft eine fachkundige Person von außen dabei, unterschiedliche Sichtweisen zusammenzubringen und gemeinsam eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten zufrieden sind.
Grundsätzlich ist der Eigentümer des Baumes für dessen Verkehrssicherheit verantwortlich. Da an Grundstücksgrenzen häufig auch nachbarschaftsrechtliche Fragen eine Rolle spielen, empfiehlt sich eine fachkundige Bewertung der Situation.
Wenn Sie Unterstützung bei der Klärung benötigen, stehen wir Ihnen gerne für eine Mediation rund um den Baum zur Verfügung. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine neutrale Fachperson oft dabei hilft, Lösungen im Sinne einer guten Nachbarschaft zu finden. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, arbeiten wir mit erfahrenen Rechtsanwälten zusammen, die das notwendige Fingerspitzengefühl für solche Fälle mitbringen.
Sie besitzen ein Grundstück entlang einer Bahnstrecke und haben ein Schreiben der Bahn erhalten? Damit sind Sie nicht allein. Immer häufiger werden Grundstückseigentümer aufgefordert, nachzuweisen, dass von ihrem Baumbestand keine Gefahr für den Bahnverkehr ausgeht.
Hintergrund ist, dass umstürzende Bäume und herabfallende Äste regelmäßig zu Störungen, Verspätungen und Streckensperrungen führen. Deshalb kontrolliert die Bahn ihre Strecken und fordert Eigentümer angrenzender Grundstücke auf, ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Dabei müssen nicht nur Bäume berücksichtigt werden, die bereits in den Gleisbereich hineinragen. Auch Bäume, die im Falle eines Umsturzes die Bahnstrecke erreichen könnten, sind zu beurteilen.
Wir unterstützen Sie bei der fachgerechten Kontrolle Ihres Baumbestandes, dokumentieren die Ergebnisse und zeigen auf, ob Handlungsbedarf besteht. Sollten Maßnahmen erforderlich sein, kümmern wir uns um die sichere und fachgerechte Umsetzung.
Als eines der wenigen Unternehmen in Schleswig-Holstein verfügen wir über die erforderlichen Qualifikationen und die praktische Erfahrung, um Baumkontrollen und Baumarbeiten auch im unmittelbaren Umfeld von Bahnstrecken durchzuführen.
Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer dafür verantwortlich, dass von ihren Bäumen keine Gefahr für den Bahnverkehr ausgeht. Dies gilt nicht nur für Bäume, die bereits in den Gleisbereich hineinragen, sondern auch für Bäume, die bei einem Umsturz die Bahnstrecke erreichen könnten und dadurch den Bahnverkehr gefährden würden.
Als Bahn-präqualifiziertes Unternehmen mit langjähriger Erfahrung in diesem Bereich stehen wir Ihnen für Baumkontrollen, die Beurteilung der Verkehrssicherheit sowie die Planung und Durchführung eventuell notwendiger Maßnahmen im Raum Hamburg und Schleswig-Holstein gerne zur Verfügung.
Eigentümer müssen dafür sorgen, dass von ihren Bäumen keine Gefahren für Menschen oder Sachen ausgehen. Regelmäßige Kontrollen und fachgerechte Pflege sind dabei entscheidend.
Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer dafür verantwortlich, dass von ihren Bäumen keine Gefahr für den Bahnverkehr ausgeht. Dies gilt nicht nur für Bäume, die bereits in den Gleisbereich hineinragen, sondern auch für Bäume, die bei einem Umsturz die Bahnstrecke erreichen könnten und dadurch den Bahnverkehr gefährden würden.
Als Bahn-präqualifiziertes Unternehmen mit langjähriger Erfahrung in diesem Bereich stehen wir Ihnen für Baumkontrollen, die Beurteilung der Verkehrssicherheit sowie die Planung und Durchführung eventuell notwendiger Maßnahmen im Raum Hamburg und Schleswig-Holstein gerne zur Verfügung.
Abgestorbene Äste, Pilzbefall, Faulstellen oder Veränderungen im Kronenbild können Hinweise auf Schäden sein. Eine fachkundige Beurteilung schafft Sicherheit.
Auf Wunsch entsorgen wir das anfallende Stamm- und Schnittholz fachgerecht. Gerne können Sie das Holz jedoch auch vor Ort behalten. In diesem Fall bieten wir Ihnen die Möglichkeit, das Stammholz auf grobe Ofenlängen aufzutrennen, sodass Sie es mit wenig Aufwand zu Brennholz weiterverarbeiten können. Das spart Entsorgungskosten und schenkt Ihnen gleichzeitig eine nachhaltige Wärmequelle für die kalte Jahreszeit.
Regelmäßige Baumpflege gewährleistet die Verkehrssicherheit und hilft dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen. Grundsätzlich kommt ein Baum auch ohne menschliche Eingriffe aus. Da wir jedoch Straßen, Wege, Häuser und Gärten in seinem Lebensraum errichten, müssen wir dafür sorgen, dass Mensch und Baum sicher miteinander leben können. Unser Ziel ist es, die Bedürfnisse des Baumes mit den Anforderungen seiner Umgebung möglichst schonend in Einklang zu bringen.
Abgestorbene Äste, Pilzbefall, Faulstellen oder Veränderungen im Kronenbild können Hinweise auf Schäden sein. Eine fachkundige Beurteilung schafft Sicherheit.
Viele Maßnahmen können ganzjährig fachgerecht durchgeführt werden. Je nach Baumschutzsatzung und den naturschutzrechtlichen Vorgaben gibt es jedoch teilweise große Unterschiede bei den zulässigen Maßnahmen. Wenn Sie hierzu eine konkrete Frage haben, beraten wir Sie gerne individuell.
Ja. Baumpflegearbeiten auf privat genutzten Grundstücken können in vielen Fällen als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise Kronenpflege, Rückschnitt, Totholzentfernung oder Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit.
Das Finanzamt kann in der Regel 20 % der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten steuerlich berücksichtigen, bis zu einer Steuerermäßigung von maximal 4.000 € pro Jahr. Voraussetzung sind eine ordnungsgemäße Rechnung sowie die Zahlung per Überweisung.
(Hinweis: Die genannten Werte dienen lediglich als allgemeine Orientierung und stellen keine steuerliche Beratung oder Empfehlung dar. Die steuerliche Anerkennung hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.)
Wir prüfen Baumzustand, Standortbedingungen und Belastungen.
Auf Basis der Begutachtung erstellen wir einen detaillierten Pflegeplan mit klaren Prioritäten.
Seilklettertechnik, Bühne oder bodennah – wir wählen das passende Verfahren.
Wir empfehlen sinnvolle Intervalle für Folgearbeiten und überwachen die Baumentwicklung.